Die von GROHMANN BUSINESS CONSULTING erbrachten Leistungen erfolgen generell – und soweit nicht anders vereinbart – auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der im Angebot von GROHMANN BUSINESS CONSULTING bezeichneten Leistungen in dem Umfang, wie er im Angebot niedergelegt ist. Im Rahmen des Vertragsgegenstands führt GROHMANN BUSINESS CONSULTING die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen aus.

§ 2 Ausführung
GROHMANN BUSINESS CONSULTING erbringt die vereinbarten Leistungen in fachgerechter Art und Weise unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie allgemein anerkannter Methoden und Verfahren. GROHMANN BUSINESS CONSULTING darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. GROHMANN BUSINESS CONSULTING steht dabei für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Das jeweilige Angebot in seiner letzten Version ist Vertragsbestandteil. Der Kunde verpflichtet sich, GROHMANN BUSINESS CONSULTING neben den im Angebot bzw. in weiteren Anlagen zum Vertrag festgelegten Mitwirkungshandlungen kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.

§ 4 Vertraulichkeit
Informationen und Unterlagen, die der Kunde gemäß Vertrag GROHMANN BUSINESS CONSULTING zur Verfügung stellt, wird GROHMANN BUSINESS CONSULTING vertraulich behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Adressen werden nur zur Durchführung des Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben oder vernichtet.

§ 5 Vergütung, Rechnungsstellung
Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich als Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

§ 6 Verzug
Kommt der Kunde um mehr als zwei Monate in Zahlungsverzug, ist GROHMANN BUSINESS CONSULTING zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 11 dieses Vertrags. Gerät GROHMANN BUSINESS CONSULTING mit der Leistungserbringung in Verzug, so hat der Kunde nur dann das Recht, Schadensersatz zu fordern, wenn der Verzug auf einer mindestens grobfahrlässigen Vertragsverletzung von GROHMANN BUSINESS CONSULTING, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

§ 7 Nutzungsrechte, Urheberrecht
Der Kunde darf die Ergebnisse aller von GROHMANN BUSINESS CONSULTING erbrachten Leistungen für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung darf nur erfolgen, wenn dies im Vertrag mit GROHMANN BUSINESS CONSULTING entsprechend vereinbart wurde.

§ 8 Abnahme
Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde diese nicht gegenüber der Geschäftsleitung der GROHMANN BUSINESS CONSULTING innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Übergabe schriftlich unter detaillierter Angabe der Mängel anzeigt.

§ 9 Gewährleistung
Der Kunde muss einen eventuellen Gewährleistungsanspruch unverzüglich, spätestens binnen vier Wochen nach Kenntnis des Mangels, schriftlich der GROHMANN BUSINESS CONSULTING Geschäftsleitung anzeigen.

§ 10 Haftung
GROHMANN BUSINESS CONSULTING haftet über die Regelungen des § 9 hinaus nur für Schäden, die durch GROHMANN BUSINESS CONSULTING, GROHMANN BUSINESS CONSULTING-Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen für dem Kunden entgangenen Gewinn, beim Kunden nicht eingetretene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
Die Ansprüche gegen GROHMANN BUSINESS CONSULTING verjähren nach sechs Monaten.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
Verträge werden mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Er gilt auch für die festgelegte Laufzeit. Der Kunde und GROHMANN BUSINESS CONSULTING können den Vertrag vor der Einbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat GROHMANN BUSINESS CONSULTING Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Kunden zu vertreten, erhält GROHMANN BUSINESS CONSULTING über die oben erwähnten Vergütungen hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Darüberhinausgehende Ansprüche von GROHMANN BUSINESS CONSULTING bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Schriftform
Der vorliegende Vertrag einschließlich seiner Anlage enthält alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen verlieren mit dem Wirksamwerden dieses Vertrages ihre Gültigkeit.
Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Kündigungen sind der jeweils anderen Partei per eingeschriebenem Brief zuzustellen. Im Inland versandte Briefe gelten als am dritten Tag nach ihrer Absendung zugegangen.

§ 13 Rechteübertragung
Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GROHMANN BUSINESS CONSULTING auf Dritte zu übertragen.

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart.

§ 15 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahekommt.

Stand: September 2017